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Ratgeber · Domain
Domain auf den Webdesigner registriert? So holen Sie sie zurück
Wenn Ihre Domain auf den Webdesigner registriert ist, gehört Ihre wichtigste Adresse im Netz streng genommen nicht Ihnen, und das sollten Sie in Ruhe, aber bald ändern.
Bei meinen Kunden läuft die Domain immer auf deren eigenen Namen. DENIC erklärt den technischen Ablauf, hier steht, was Sie praktisch prüfen und tun sollten.
Ohne Panik, ohne Streit, Schritt für Schritt.
So prüfen Sie den InhaberÜbertragung in vier SchrittenWann Sie Hilfe brauchen
Wem gehört die Domain?
ihre-firma.de
So sollte es sein
DomaininhaberIhre Firma GmbH
Kontakt beim AnbieterSie oder Ihr Büro
Rechnung für die Domainan Sie
So ist es leider oft
DomaininhaberWebagentur XY
Kontakt beim Anbieterinfo@webagentur.de
Rechnung für die Domainversteckt im Wartungsvertrag
Erfundenes Beispiel zur Veranschaulichung.
Warum das wichtig ist
Ihre Domain sollte auf Sie oder Ihre Firma laufen, nicht auf den Webdesigner.
An Ihrer Domain hängen Ihre Website, meistens Ihre E-Mail-Adressen und oft Jahre an Google-Rankings. Wer als Inhaber eingetragen ist, entscheidet am Ende über all das.
In der Praxis sehe ich das oft bei Betrieben, deren Website vor zehn Jahren „schnell mal“ eingerichtet wurde. Damals hat der Webdesigner die Domain auf sich registriert, weil es einfacher war. Solange alles läuft, fällt das niemandem auf.
Zum Problem wird es erst, wenn Sie wechseln wollen, der Webdesigner nicht mehr erreichbar ist oder es Streit gibt. Dann sind Sie von jemand anderem abhängig, um Ihre eigene Adresse zu behalten.
Handlungsbedarf?
So dringend ist es bei Ihnen
Entspannt
Ihr Webdesigner ist erreichbar, kooperativ und bestätigt die Übertragung per E-Mail. Erledigen Sie es in den nächsten Wochen.
Zeitnah
Sie planen einen Wechsel oder Relaunch. Klären Sie die Domain, bevor Sie irgendetwas kündigen.
Dringend
Der Webdesigner antwortet nicht mehr, oder es gibt Streit um Rechnungen. Holen Sie sich jetzt Unterstützung.
Der Ablauf
Domain auf Ihren Namen übertragen: vier Schritte
Die meisten Übertragungen sind unspektakulär, wenn beide Seiten kooperieren. Halten Sie jeden Schritt per E-Mail fest.
- 01
Inhaber klären
Fragen Sie schriftlich, auf wen die Domain eingetragen ist und bei welchem Anbieter sie liegt.
- 02
Inhaberwechsel anstoßen
Bitten Sie den bisherigen Inhaber, der Übertragung auf Sie zuzustimmen. Das läuft über den Anbieter, bei dem die Domain verwaltet wird.
- 03
Eigenes Konto anlegen
Wenn Sie den Anbieter wechseln wollen, brauchen Sie den Auth-Code. Damit zieht die Domain in Ihr eigenes Konto um.
- 04
Prüfen und sichern
Kontrollieren Sie, ob Website und E-Mails weiterlaufen, und legen Sie die Zugänge sicher ab.
Wenn der Webdesigner nicht mitspielt
Was Sie tun können, wenn es schwierig wird
Freundlich nachfassen
Setzen Sie eine klare Frist und bleiben Sie sachlich. Oft löst sich das Problem mit einer zweiten, deutlichen E-Mail.
Beim Anbieter nachfragen
Der Anbieter, bei dem die Domain liegt, kann Ihnen erklären, welche Nachweise für einen Inhaberwechsel nötig sind.
Rechtlich beraten lassen
Bei echtem Streit helfen eine Anwältin für IT-Recht oder Ihre IHK. Informationen zum Verfahren bei .de-Domains finden Sie bei DENIC.
Ich bin Webdesigner, kein Jurist. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung, sie soll Ihnen nur helfen, die richtigen Fragen zu stellen.
Vorbeugen
Bei neuen Websites: gleich richtig anlegen.
Wenn ich eine Website baue, registrieren Sie die Domain auf Ihren eigenen Namen. Ich helfe bei der Auswahl und der Einrichtung, aber Inhaber und Rechnungsempfänger sind Sie. Die Kosten liegen meist zwischen 5 und 30 € im Jahr.
Welche anderen Zugänge Sie haben sollten, steht unter Website-Zugangsdaten einfordern. Wenn Sie gleich den Anbieter wechseln wollen, hilft Webdesigner wechseln.
Weiterlesen
Wenn die Domain wieder Ihnen gehört
Häufige Fragen
Was Unternehmer zur Domain wissen wollen
Wie finde ich heraus, auf wen meine Domain registriert ist?
Bei .de-Domains zeigt die öffentliche Abfrage bei DENIC keine Inhaberdaten mehr an. Fragen Sie deshalb schriftlich bei Ihrem Webdesigner oder direkt beim Anbieter nach, bei dem die Domain verwaltet wird. Oft steht der Inhaber auch in alten Rechnungen oder Auftragsbestätigungen.
Ist es verboten, dass die Domain auf den Webdesigner läuft?
Nein, verboten ist das nicht. Es ist nur riskant für Sie. Ob Sie einen Anspruch auf Übertragung haben, hängt von Ihrem Vertrag und den Umständen ab. Das kann ich nicht beurteilen, dafür ist eine Anwältin die richtige Ansprechpartnerin.
Was ist der Unterschied zwischen Inhaberwechsel und Providerwechsel?
Beim Inhaberwechsel ändert sich, wem die Domain gehört. Beim Providerwechsel ändert sich nur, bei welchem Anbieter sie verwaltet wird. Für einen Providerwechsel brauchen Sie einen Auth-Code, bei .de-Domains AuthInfo genannt, den der bisherige Anbieter herausgibt.
Verliere ich bei der Übertragung meine Website oder E-Mails?
Nicht, wenn die Übertragung sorgfältig geplant ist. Wer die Übertragung durchführt, übernimmt dabei die DNS-Einstellungen, damit Website und Postfächer weiterlaufen. Ich empfehle trotzdem, den Wechsel nicht direkt vor einem wichtigen Termin zu machen.
Was kostet die Übertragung?
Die Kosten beim Anbieter sind meist gering oder entfallen ganz. Wenn ich die Übertragung im Rahmen einer neuen Website oder eines Relaunchs begleite, ist das im Paketpreis enthalten.
Projekt anfragen
Ihre Adresse im Netz gehört Ihnen.
Beschreiben Sie mir kurz die Lage. Ich schreibe Ihnen, welche technischen Schritte nötig sind und wie ich Sie dabei unterstützen kann.